Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Baustellen)
Facility Management: Stakeholder » Beauftragte » SiGeKo (Baustellen)
Sicherheit im Bauwesen steigern
Wir erkennen die entscheidende Rolle des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) auf unseren Baustellen an. Diese Position ist ausschlaggebend für die Planung und Überwachung von Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, um eine sicherere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Unsere Koordinatoren sind Experten in der Identifizierung von Risiken und der Umsetzung von Strategien zu deren Minderung, wodurch Sicherheit in unseren Abläufen höchste Priorität hat.
Sicherheitschampions: Die Rolle der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren auf Baustellen
Wir handeln mit Umsicht, um Sicherheitsnormen auf jeder Baustelle zu wahren
Fleißiges medizinisches Fachpersonal betont die Sicherheit
Ein fokussierter medizinischer Experte überprüft die Sicherheitsprotokolle auf der Baustelle auf seinem Laptop, um die Einhaltung und den Schutz für alle zu gewährleisten.
Ein SiGeKo, kurz für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, ist eine Fachkraft, die auf Baustellen in Deutschland gemäß der Baustellenverordnung eingesetzt wird. Die Hauptaufgaben eines SiGeKo umfassen die Planung, Koordination und Überwachung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen während der gesamten Dauer eines Bauvorhabens.
Die Rolle des SiGeKo wurde eingeführt, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern auf Baustellen zu verbessern. Dies beinhaltet die Identifizierung potenzieller Gefahren, die Entwicklung von Strategien zur Risikominderung und die Sicherstellung, dass alle Baubeteiligten die geltenden Sicherheitsvorschriften einhalten.
Die Aufgaben eines SiGeKo können in zwei Phasen unterteilt werden:
Planungsphase: In der Planungsphase eines Bauvorhabens erstellt der SiGeKo den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), identifiziert potenzielle Risiken und arbeitet Maßnahmen aus, um diese Risiken zu minimieren. Der SiGeKo berücksichtigt dabei verschiedene Aspekte wie Arbeitsabläufe, eingesetzte Technologien und Materialien sowie spezifische Bedingungen auf der Baustelle.
Ausführungsphase: Während der Durchführung des Bauvorhabens überwacht der SiGeKo die Einhaltung des SiGe-Plans, koordiniert die Sicherheitsmaßnahmen zwischen den verschiedenen Gewerken und passt den Plan bei Bedarf an veränderte Bedingungen an. Der SiGeKo dient auch als zentraler Ansprechpartner für Fragen des Arbeitsschutzes auf der Baustelle.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist nicht dasselbe wie ein Betriebsbeauftragter, auch wenn beide Funktionen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes in Unternehmen abdecken
Der SiGeKo fokussiert sich auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei Bauvorhaben, während Betriebsbeauftragte in Unternehmen generelle Aufgaben im Bereich Arbeitsschutz, Umweltschutz oder anderen spezifischen Feldern übernehmen.
SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator):
Der SiGeKo wird speziell für Bauvorhaben gemäß der Baustellenverordnung bestellt.
Seine Aufgabe ist es, Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen während der Planungs- und Ausführungsphase von Bauprojekten zu koordinieren.
Der SiGeKo ist vor allem für die Erstellung und Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) und für die Koordination der Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle verantwortlich.
Diese Rolle ist projektbezogen und nicht zwangsläufig an eine ständige Position innerhalb des Unternehmens gebunden.
Betriebsbeauftragte (z.B. für Arbeitssicherheit):
Betriebsbeauftragte werden für bestimmte Bereiche wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz oder Datenschutz ernannt.
Ihre Aufgaben sind unter anderem die Überwachung der Einhaltung relevanter gesetzlicher Bestimmungen, die Beratung der Geschäftsführung und Mitarbeiter sowie die Durchführung von Schulungen.
Betriebsbeauftragte haben eine kontinuierliche Funktion im Unternehmen und sind in der Regel fest in der Unternehmensstruktur verankert.
Sie sind nicht spezifisch für einzelne Projekte zuständig, sondern für die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und den Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt im gesamten Unternehmen.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Einsatz eines SiGeKo sind:
Baustellenverordnung (BaustellV): Diese Verordnung schreibt vor, dass bei bestimmten Bauprojekten ein SiGeKo ernannt werden muss. Der Koordinator ist für die Planung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen während der Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens verantwortlich.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für den allgemeinen Arbeitsschutz in Deutschland und beeinflusst auch die Anforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Es legt die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten fest.
RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen): Die RAB 30 gibt konkrete Anleitungen zur Umsetzung der Baustellenverordnung und beschreibt die Aufgaben, Qualifikationen und die Auswahl des SiGeKo.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (BGV/BGR): Obwohl diese Vorschriften nicht direkt die Ernennung eines SiGeKo vorschreiben, enthalten sie relevante Sicherheitsanforderungen und Regelungen für Bauarbeiten, die vom SiGeKo bei der Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans zu berücksichtigen sind.
Interne Mitarbeiter können durchaus zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) ausgebildet werden
Die Ausbildung und die Anforderungen, die sie erfüllen müssen, sind jedoch spezifisch und gesetzlich geregelt.
Hier sind die Hauptanforderungen an die Teilnehmer:
Fachliche Grundlagen: Der Mitarbeiter sollte eine relevante berufliche Qualifikation besitzen, wie ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Bauingenieurwesen, Architektur oder eine vergleichbare Ausbildung. Alternativ kann eine abgeschlossene Berufsausbildung im Baugewerbe mit zusätzlicher Berufserfahrung qualifizieren.
Spezifische Ausbildung: Zusätzlich muss der Mitarbeiter eine spezialisierte Weiterbildung zum SiGeKo durchlaufen. Diese Kurse werden von zertifizierten Bildungseinrichtungen angeboten und behandeln unter anderem die Baustellenverordnung, Methoden der Gefahrenprävention und die Koordination von Sicherheitsmaßnahmen. Die erfolgreiche Teilnahme wird üblicherweise mit einem Zertifikat bestätigt.
Koordinationsfähigkeiten: Die RAB 30 betont die Bedeutung von Koordinationsfähigkeiten, da ein SiGeKo die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren auf der Baustelle steuern muss, um einen effektiven Sicherheits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen.
Praktische Erfahrung: Erfahrung im Bauwesen ist wichtig, um potenzielle Risiken und Gefahren auf Baustellen richtig einschätzen zu können.
Kenntnisse im Arbeitsschutz und Baurecht: Der Mitarbeiter muss fundierte Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsschutz und Baurecht vorweisen können. Dies beinhaltet ein Verständnis der relevanten gesetzlichen Vorschriften sowie der spezifischen Anforderungen an die Sicherheit auf Baustellen.
Regelmäßige Weiterbildung: Es ist notwendig, dass SiGeKos ihr Wissen durch regelmäßige Fortbildungen auf dem neuesten Stand halten, um den sich ändernden Anforderungen im Bereich der Baustellensicherheit gerecht zu werden.
Koordinatorenkenntnisse (Anlage B der RAB 30)
Ziel/Inhalt: Vermittlung spezifischer Kenntnisse zur effektiven Ausübung der SiGeKo-Rolle, inklusive Baustellenverordnung, Erstellung und Nutzung von SiGe-Plänen, Risikobeurteilung und Koordination auf der Baustelle.
Dauer/Methodik: Etwa 64 Unterrichtseinheiten, inklusive Vorlesungen, Diskussionen und Gruppenarbeiten.
Teilnehmerkreis: Personen, die SiGeKo werden möchten, mit beruflicher Qualifikation und idealerweise Erfahrung im Bauwesen.
Spezifische Kenntnisse für die Ausführungsphase (Anlage C der RAB 30):
Ziel/Inhalt: Konzentration auf die Anwendung der in Anlage B erlernten Kenntnisse während der Ausführungsphase, einschließlich Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen, Baustellenbegehungen und Kommunikation.
Dauer/Methodik: Ca. 16 Unterrichtseinheiten mit einem starken Praxisbezug, inklusive praktischer Übungen und Baustellenbesuchen.
Teilnehmerkreis: Zukünftige SiGeKos mit abgeschlossenem Anlage B-Lehrgang, die sich auf die Sicherheitskoordination in der Ausführungsphase vorbereiten möchten.
Industriemeister als SiGeKo?
Es besteht die Frage, ob ein Industriemeister im Bereich Metall über die gemäß RAB 30 Nr. 5 geforderte baufachliche Berufsausbildung verfügt. Generell unterscheidet sich die Industrieverarbeitung von Bauarbeiten, was zunächst darauf hindeutet, dass eine typische baufachliche Ausbildung fehlen könnte. Jedoch wird in den Richtlinien angeführt, dass baufachliche Kenntnisse normalerweise durch bestimmte Ausbildungen erworben werden. Dies impliziert, dass unter bestimmten Umständen die erforderlichen Kenntnisse auch auf alternativen Wegen, beispielsweise durch praktische Erfahrungen, erlangt werden können. Im Gegensatz zu den Bestimmungen bezüglich arbeitsschutzfachlicher Kenntnisse, wo explizit sowohl formale Ausbildung als auch entsprechende berufliche Erfahrung als gültig anerkannt werden, fehlt eine solche klare Festlegung bei den baufachlichen Anforderungen.
Es liegt bisher keine spezifische Rechtsprechung zu diesem Thema vor. Wenn jedoch ein Fortbildungsträger praktische Erfahrungen auf Baustellen als gleichwertig für die Zulassung zu einer Weiterbildung zum Industriemeister Metall ansieht, könnten aufgrund der Formulierung „in der Regel“ keine wesentlichen Einwände gegen die Durchführung der Fortbildung bestehen. Ausschlaggebend sind letztlich die tatsächlich vorhandenen fachspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten, nicht ausschließlich die formale Ausbildung.